Das FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) regelt seit 2020 die Verhaltenspflichten von Finanzdienstleistern in der Schweiz. Es umfasst die Pflicht zu transparenter Information, die Prospektpflicht für öffentliche Angebote und klare Anlegerschutz-Regeln.

Asset Tokens fallen unter dieses Regime, was sie dem klassischen Wertpapier rechtlich gleichstellt. Die Kombination aus DLT-Gesetz und FIDLEG ist weltweit einzigartig in ihrer Klarheit — es gibt keine andere grosse Finanzjurisdiktion, in der tokenisierte Wertpapiere so eindeutig geregelt sind. Genau diese Klarheit ist der Grund, warum seriöse Tokenisierungs-Projekte in die Schweiz ziehen.

Was das Gesetz verlangt. Das Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG, gilt seit dem 1. Januar 2020 mit Übergangsfristen, die 2021 ausliefen. Es teilt Kunden in Privat-, professionelle und institutionelle Kunden ein, setzt Verhaltensregeln für alle, die Finanzdienstleistungen anbieten, und verlangt für öffentliche Angebote von Effekten einen Prospekt, sofern keine Ausnahme greift, etwa für kleine Angebote, Angebote an weniger als 500 Anleger oder Angebote nur an professionelle Kunden. Für Finanzinstrumente, die Privatkunden angeboten werden, braucht es zudem ein Basisinformationsblatt, eine kurze standardisierte Übersicht zu Risiken, Kosten und Bedingungen.

Warum es für Roboterbesitz zählt. Asset Tokens sind Effekten, ein Token auf einen Anteil an einem Roboter-Pool wird also nach diesen Regeln angeboten. Für den Anleger ist das nützlich: Der Prospekt oder die Ausnahme sagt, wie gross das Angebot ist und wem es offensteht, und das Basisinformationsblatt ist der eine Ort, an dem Kosten und Risiken in klaren Worten stehen müssen. Für den Emittenten heisst es, dass das Angebot vor dem Marketing strukturiert sein muss, nicht danach.

Worauf zu achten ist. Ob ein Prospekt veröffentlicht wurde oder auf welche Ausnahme man sich stützt; ob ein Basisinformationsblatt vorliegt, bevor man sich verpflichtet; wie man als Kunde eingestuft wurde; und ob die beratenden Personen im Beraterregister eingetragen sind. Auf diese Dokumente hat man Anspruch, sie sind keine Gefälligkeit.